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Wie Lang Darf Man Auf Ein Rettungsweg Parken

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Halten & Parken 2021, der die Bußgelder bei falschen Parken und Halten definiert.

Aktuelle Bußgelder für falsches Parken und Halten

Halteverstöße seit dem 09.11.2021

Tatbestand Bußgeld in € Punkte
Sie haben an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist, gehalten 20
… und jemanden dabei behindert 35
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt gehalten 20
Sie haben in zweiter Reihe gehalten 55
… und jemanden dabei behindert 70 1
... und jemanden dabei gefährdet 80 1
... und dabei einen Unfall verursacht 100 1
Sie haben nicht platzsparend gehalten 10
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht gehalten 20
Sie haben im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen gehalten 20
... und jemanden dabei behindert 30
Sie haben unberechtigt auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten 55
… und jemanden dabei behindert 70 1
... und jemanden dabei gefährdet 80 1
... und dabei einen Unfall verursacht 100 1
Sie haben unberechtigt auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen gehalten 55
… und jemanden dabei behindert 70
... und jemanden dabei gefährdet 80
... und dabei einen Unfall verursacht 100
Hier finden Sie den alten Bußgeldkatalog zu Park- und Halteverstößen.

Parkverstöße seit dem 09.11.2021

Tatbestand Bußgeld in € Punkte
Sie haben an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, in scharfen Kurven, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot geparkt 35
… und jemanden dabei behindert 55
… und parkten dort länger als eine Stunde 55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben 55
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt 55
… und jemanden dabei behindert 70 1
… und parkten dort länger als eine Stunde 70 1
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben 80 1
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben 80 1
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben 100 1
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert 100 1
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt 55
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert 100 1
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt 25
… und jemanden dabei behindert 25
… und parkten dort länger als 15 Minuten 30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben 35
Sie haben in zweiter Reihe geparkt 55
… und jemanden dabei behindert 80 1
... und jemanden dabei gefährdet 90 1
... und dabei einen Unfall verursacht 110 1
… und parkten dort länger als 15 Minuten 85 1
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben 90 1
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt 10
… und jemanden dabei behindert 15
… und parkten dort länger als drei Stunden 20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben 30
Sie haben 5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt 10
… und jemanden dabei behindert 15
… und parkten dort länger als drei Stunden 20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben 30
Sie haben ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten
... um 30 Minuten 20
... um eine Stunde 25
... um zwei Stunden 30
... um drei Stunden 35
... um mehr als drei Stunden 40
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 55
Sie haben nicht platzsparend geparkt 10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen 10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt 55
… und jemanden dabei behindert 70
… und parkten dort länger als 3 Stunden 70
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt 20
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt 25
Sie haben in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger über 2 Tonnen geparkt 30
Sie haben einen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug länger als zwei Wochen ge­­parkt 20
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt 55
... und jemanden dabei behindert 70 1
Sie haben auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt 70 1
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist 25
... und jemanden dabei behindert 40
… und parkten dort länger als eine Stunde 40
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben 50
Sie haben unberechtigt auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt 55
... und jemanden dabei behindert 70
... und jemanden dabei gefährdet 80
... und dabei einen Unfall verursacht 100
… und parkten dort länger als 3 Stunden 70
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben 80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben 80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben 100
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt 55
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt 55
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet 40
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht 50
Hier finden Sie den alten Bußgeldkatalog zu Park- und Halteverstößen, der bis zum 08.11.2021 galt.

Bußgelder bis zum 08.11.2021

Tatbestand Bußgeld in € Punkte
Sie haben an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist, gehalten 10
… und jemanden dabei behindert 15
Sie haben an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist, geparkt 15
… und jemanden dabei behindert 25
… und parkten dort länger als eine Stunde 25
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben 35
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert 60 1
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt gehalten 10
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt 35
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert 65 1
Sie haben in zweiter Reihe gehalten 15
… und jemanden dabei behindert 20
Sie haben in zweiter Reihe geparkt 20
… und jemanden dabei behindert 25
… und parkten dort länger als 15 Minuten 30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben 35
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt 25
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt 10
… und jemanden dabei behindert 15
… und parkten dort länger als drei Stunden 20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben 30
Sie haben im 5-Meter-Bereich von einer Kreuzung oder Einmündung, vor einer Grundstücksein- oder -ausfahrt, im Bereich einer Haltestelle oder eines Taxistandes, vor oder hinter einem Andreaskreuz oder über einem Schachtdeckel geparkt 10
… und jemanden dabei behindert 15
… und parkten dort länger als drei Stunden 20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben 30
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35
Sie haben nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen 10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt 30
… und jemanden dabei behindert 35
… und parkten dort länger als 3 Stunden 35
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt 20
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet 20
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht 25
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht gehalten oder geparkt 20
Welche Konsequenzen Halte- und Parkverstöße seit dem 09.11.2021 nach sich ziehen, erfahren Sie hier.

Bußgeldrechner Halten & Parken

Spezielles zum Thema Halten und Parken

  • Knöllchen – Zahlen oder nicht?
  • Parken ohne Parkschein – Wo ist das möglich?
  • Strafzettel erhalten – Was nun?
  • Wo ist mein Auto? – Tipps, wie Sie es wiederfinden

Halten und Parken: Diese Regeln schützen vor Bußgeld

Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt
Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt

Da es oftmals zu Unklarheiten bezüglich der Bedeutungen der Begriffe „Halten" und „Parken" kommt, sollen diese zunächst definiert werden.

Was bedeutet „Halten" und was „Parken"?

Zuerst einmal beschreiben beide Begriffe stillstehende Vorgänge. Diese sollten prinzipiell am rechten Seitenstreifen geschehen.

Beim Halten kommt es zu einem freiwilligen Stillstand des Fahrzeuges. Es gibt also einen Unterschied zwischen dem Halten und dem Warten. Letzteres definiert beispielsweise Vorgänge wie das Warten an einer roten Ampel.  Auch das sogenannte Liegenbleiben ist kein Halten, da die Unterbrechung der Fahrt nicht freiwillig geschieht.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Halten"

  • Halten an der Bushaltestelle
  • Halten in der Halteverbotszone
  • Halteverbot für einen Umzug beantragen
  • Woran erkennen Sie eine Halteverbotszone?

Mit Parken ist auch das freiwillige Stehenbleiben des Fahrzeuges gemeint. Allerdings verlässt in diesem Fall der Fahrer das Fahrzeug länger als drei Minuten . Befindet man sich nicht länger drei Minuten in der Nähe des Autos und kann so bei Bedarf wieder einsteigen, liegt laut StVO kein Parken, sondern Halten vor. Auch wenn eine weitere Person im Fahrzeug ist, die in der genannten Zeit notfalls agieren kann, liegt kein Parken vor.

Das Parken und auch das Halten ist an bestimmten Stellen, wie zum Beispiel vor Einfahrten, vor Absenkungen des Bordsteins und an anderen gekennzeichneten Stellen nicht erlaubt.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parken"

  • Anwohnerparkausweis
  • „Arzt im Dienst"-Schild
  • Behindertenparkplatz
  • Behindertenparkausweis
  • E-Parkplatz: Was ist zu beachten?
  • Parkausweise
  • Parken in Kurven
  • Parken mit Parkscheibe
  • Privatparkplatz
  • Sinn und Zweck der Parkraumbewirtschaftung
  • Wann benötigen Sie einen Parkschein?
  • Woran erkennen Sie Parkverbot?

Regeln für Lkw und Anhänger

Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten
Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten

Beträgt das Gewicht eines Fahrzeuges über 7,5 Tonnen oder das Gewicht eines Anhängers über zwei Tonnen, gilt das Parken in allgemeinen Wohn-, Sonder-, Kur- und Klinikgebieten als nicht gestattet. Damit ist das Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn-, beziehungsweise Feiertagen gemeint.

Anhänger von Kraftfahrzeugen dürfen außerdem nur maximal zwei Wochen an einer Stelle geparkt werden.

Das Parken auf Gehwegen

Prinzipiell ist es nicht erlaubt auf dem Gehweg zu parken, denn dieser ist für Fußgänger gedacht, welche sich nicht in eine Gefahrensituation begeben sollten, weil sie einem Fahrzeug ausweichen müssen. Hauptsächlich Ältere, Kinder und Gehbehinderte können dadurch einem Risiko ausgesetzt werden.

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie in unsrem Ratgeber: Parken auf dem Gehweg: Diese Regeln müssen Sie beachten.

Weiterführenden Ratgeber zum Parken von Fahrzeugen

  • Anhänger parken
  • Besucherparkplatz
  • Dauerparken
  • LKW Parken
  • Parken auf der Autobahn
  • Sperrfläche

Streitpunkt Parklücke

Der Parkplatz steht demjenigen zu, der sie zuerst erreicht. Es ist nicht rechtens, dem Fahrer, der sich darauf vorbereitet rückwärts einzuparken und dazu vor die Parklücke gefahren ist, die Parklücke durch vorwärts Einparken wegzunehmen. Ansonsten drohen dem „Dieb" 10 Euro Bußgeld.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parklücke"

  • Parkplatz freihalten – Erlaubt oder verboten?
  • Kurzzeitparkplatz
  • Zuparken

Das platzsparende Parken

Die Formulierung „platzsparendes Parken" ist etwas unklar ausgedrückt. Grundsätzlich sollte man vorne und hinten jeweils einen Meter Platz lassen, da man den anderen parkenden Fahrzeugen ein bequemes und sicheres Ein- und Ausparken gewährleisten möchte.

Wird das Auto quer oder schräg geparkt, muss nur ein ungefährer Seitenabstand von 70 cm eingehalten werden, damit das Einsteigen möglich ist.

Falsches Halten und Parken in der Probezeit

Normalerweise erwartet den Fahranfänger nur ein Bußgeld, welches keine Auswirkungen auf die Probezeit hat. Parkt man das Auto allerdings mindestens eine Viertelstunde in zweiter Reihe oder allgemein auf Kraftfahrstraßen beziehungsweise Autobahnen, handelt es sich um einen Verstoß der Kategorie B. Zwei dieser Verstöße führen zu einer Verlängerung der Probezeit und zu einer Anordnung eines Aufbauseminars.

Falsch geparkt und dabei Rettungs- und Einsatzfahrzeuge behindert

Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen
Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen

Die höchsten Strafen drohen bei der Behinderung von Rettungs-, oder Einsatzfahrzeugen. Neben dem relativ hohen Bußgeld von 100 Euro wird auch ein Punkt in Flensburg verhängt. Da die Fahrzeuge bis zu sieben Meter lang sind, muss das Parken  auch an Engstellen unterlassen werden. Niemals sollte dem Fahrer ein einfach und schnell erreichter Parkplatz wichtiger als die Sicherheit seiner Mitmenschen in einem Notfall sein.

Parken von Motorrädern

Für Motorräder gilt laut StVO prinzipiell dasselbe Parkverbot wie für Kraftfahrzeuge. Allerdings tolerieren Polzisten oftmals auf dem Gehweg geparkte Krafträder, insofern sie Fußgänger nicht behindern. Auch wenn Autofahrer es nicht gern sehen, ist es Motorradfahrern gestattet, Parkflächen zu nutzen.

Einspruch gegen Strafzettel einlegen

Ein möglicher Grund für einen Einspruch wäre z. B., dass das Zeichen des Parkverbots unbemerkt erst nach dem korrekten Parken angebracht wurde.

Allerdings sollte man bei den noch relativ niedrig ausfallenden Bußgeldern vorzugsweise einfach zahlen. Werden jedoch Punkte in Flensburg verhängt und man fühlt sich zu Unrecht verurteilt, lohnt sich die Konsultation eines Anwaltes.

FAQ – Halten & Parken

Wann parkt ein Kfz?

Ein Auto parkt, wenn der Fahrer „sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält" (vgl. § 12 Abs. 2 StVO).

Wie lange dauert halten?

Laut StVO darf das Halten bis zu 3 Minuten dauern. Währenddessen müssen Halter jedoch im Fahrzeug bleiben. Ab 3 Minuten oder bei Verlassen des Kfz (egal wann), gilt das Kfz als geparkt.

Was kostet das Parken in einer Feuerwehrzufahrt?

Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostet 55 Euro, bei Behinderung von Einsatzkräften kostet es 100 Euro und es gibt einen Punkt. In jedem Fall darf das Fahrzeug abgeschleppt werden, da die Zufahrt immer frei bleiben muss. Die Abschleppkosten muss der Autofahrer zahlen.

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Bußgeldkatalog: Halten & Parken – So vermeiden Sie Strafzettel

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Wie Lang Darf Man Auf Ein Rettungsweg Parken

Source: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-halten-parken/

Posted by: wallenplancen1961.blogspot.com

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